Energieausweis

Das Gütesiegel für Effizienz!


Im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde der so genannte Energieausweis eingeführt. Das Dokument informiert Eigentümer, Mieter und Immobilienkäufer über den Energiebedarf eines Gebäudes. Bislang galt die Auswahlpflicht nur für vermietete Gebäude, die vor 1965 errichtet wurden. Seit dem 01.01.2009 benötigen nun auch neuere Wohngebäude das Dokument. Mit der novellierten EnEV 2009 wird der Gesetzgeber die Anforderungen an effizienten Heiz- und Dämmtechnik noch weiter erhöhen.

Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Wohn- und Gewerbeobjekten zu verbessern und Eigentümern, Mietern bzw. Kaufinteressenten einen objektiven Überblick über die zu erwartenden Energiekosten zu verschaffen.

Auch bei der Planung- und Modernisierung von Gebäuden verschafft der Energieausweis einen Überblickt, was getan werden kann, um ein effizientes Gebäude zu erhalten.


Welche Informationen umfasst der Energieausweis?


Der Energieausweis umfasst detaillierte Angaben zu Baujahr, Grundfläche und dem Jahresenergiebedarf (Heizung, Lüftung, Warmwasserversorgung) eines Gebäudes. Hierbei werden alle verwendeten Energieträger aufgelistet. So erkennt der Nutzer sofort, ob die Heizleistung per Gas, Öl, Strom oder regenerative Energiequellen erbracht wird. Um eine allgemeine Vergleichbarkeit herzustellen, zeigt eine Ampelskala von Grün bis Rot den durchschnittlichen Energiebedarf pro Jahr und Quadratmeter. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m2 Fläche muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden.

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