KfW - Bauen Wohnen |
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Der Sachverständige muss im Rahmen der Planung und Baubegleitung mindestens folgende Leistungen erbringen bzw. deren fachgerechte Durchführung bestätigen: |
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Luftdichtheitskonzept und Lüftungskonzept
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Spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtheitskonzept und Lüftungskonzept beim Einbau einer Lüftungsanlage bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner bei Einbau der Heizungsanlage |
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Prüfung des Leistungsverzeichnisses
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Prüfung des Leistungsverzeichnisses/Angebotes für die Festlegung der zu erbringenden Leistungen, des Auftragsumfanges und der geforderten Qualität. |
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Baustellenbegehung
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Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung sowie gegebenenfalls der Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts inklusive "Blower Door Test" |
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Kontrolle und Begleitung
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Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der energetischen Haustechnik, gegebenenfalls mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie gegebenenfalls Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage. |
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Sie benötigen eine Beratung - Planung oder eine Berechnung? Gerne helfen wir bei Ihrem Bauvorhaben weiter. |
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